Besucherordnung der Brühlschen Terrasse
Liebe Besucher,
die Brühlsche Terrasse ist ein Denkmal der Bau- und Gartenkunst.
Um die Anlage auch künftigen Besuchern zu bewahren, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Nicht geräumte oder nicht gestreute Wege sind für den Publikumsverkehr nicht freigegeben. Eltern haften für ihre Kinder.
Besuchern ist es grundsätzlich nicht gestattet:
- die Wege zu verlassen und die Grünflächen zu betreten
- die Wege außer mit Kinderwagen oder Rollstühlen zu befahren
- die Anlagen, Bauwerke, andere Parkeinrichtungen und Pflanzen zu beschädigen, von ihren Standorten zu entfernen oder zu verunreinigen.
- in der Anlage Ball zu spielen oder zu reiten
- Hunde frei oder an der langen Leine laufen zu lassen
- in Brunnen zu baden oder Tiere baden zu lassen
- ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers zu musizieren oder Tonwiedergabegeräte zu betreiben
- ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Handel, Werbung, Sammlungen oder Sondernutzungen jeglicher Art und Form zu betreiben
- offenes Feuer zu gebrauchen oder ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Feuerwerk zu zünden
- zu picknicken, zu zelten oder zu nächtigen
- ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers für kommerzielle Zwecke zu fotografieren oder zu filmen
Wer gegen die Besucherordnung verstößt, kann von der Brühlschen Terrasse verwiesen oder mit einem Verbot belegt werden, diese künftig zu betreten. Ein Missbrauch der Anlage wird rechtlich verfolgt. Straftaten werden zur Anzeige gebracht.
Wir bitten Sie, im Interesse aller Besucher, den Anordnungen der Mitarbeiter der Schlösser und Gärten Dresden bzw. deren beauftragten Personen Folge zu leisten und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.
Kontakt
Festung Dresden
Brühlsche Terrasse | 01067 Dresden
Zur Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinützige GmbH gehörend
+49 (0) 351 4383703-20
festung.dresden@schloesserland-sachsen.de